Eingangsverfahren

Unter Einbeziehung vorhandener Unterlagen, Informationen und zu berücksichtigender Vorgutachten besteht die Aufgabe des Eingangsverfahrens darin, festzustellen,

 

    • ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist
    • welche (berufsbildenden) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen
    • welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen
    • welche Bereiche der Werkstatt und
    • welche Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.

 

Im Eingangsverfahren erfolgt eine an der Aufgabe des Eingangsverfahrens nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WVO ausgerichtete individuelle Analyse des Leistungspotentials. Dabei werden Feststellungen aus Vorgutachten (z.B. Schulgutachten, Gutachten aus DIA-AM) angemessen berücksichtigt. Die Analyse des Leistungspotentials erfolgt auf der Grundlage anerkannter und zielgruppengerechter Methoden zur Eignungsdiagnostik und schließt Feststellungen zu sozialen Kompetenzen und Perspektiven für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.