Unsere Struktur

Wir bieten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung.

Die Werkstatt für behinderte Menschen hat zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie die behinderten Menschen im Sinne des § 219 Abs. 2 des IX. Buches der SGB aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen kann.

Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist die Beschäftigung in einer „Werkstatt“ wichtig. Hier fühlen sich Menschen mit Behinderung ernstgenommen, werden verständnis- und liebevoll von kompetenten Mitarbeitern betreut, erhalten ganz selbstverständlich die Unterstützung und die Hilfsmittel, die sie brauchen.

Die Werkstatt ermöglicht Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben zu können, in dem sie aus einem breiten Angebot an Arbeitsfeldern ihren Arbeitsplatz wählen können.